Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihr Vertragspartner ist die
Netxp GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Ammer
Öttinger Str. 11, D-84307 Eggenfelden
Telefon: +49 / 87 21 / 5 06 48-0 (Bitte beachten: Kein Support)
Telefax: +49 / 87 21 / 5 06 48-50
e-Mail: info@netxp.de
Internet: http://www.netxp.de/
Registergericht: Amtsgericht Mühldorf
Registernummer: HRB 5942
1. Zustandekommen des Vertrages, Vertragsinhalt, Beendigung der Nutzung
Soweit nicht im konkreten Bestellvorgang anders geregelt, kommt bei einer Online-Bestellung ein Vertrag mit der Bestellung durch den Kunden und der Bestätigung der Bestellung durch Netxp zustande. Netxp behält sich vor, im Einzelfall die Annahme einer Bestellung abzulehnen.
Mit Vertragsschluss erwirbt der Auftraggeber ein Guthabenkontingent für die Nutzung der Leistungen der Netxp im Wert der Bestellung. Er erhält die Berechtigung, in Höhe seines jeweiligen Guthabenkontinents die von der Netxp angebotenen Leistungen zu nutzen. Nimmt der Kunde Leistungen in Anspruch, werden diese Leistungen mit dem am Tage der Inanspruchnahme geltenden Listenpreis berechnet und vom Guthaben abgezogen.
Eine Freischaltung des Kontingents erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages bei Netxp GmbH.
Bleibt das Guthabenkontingent des Auftraggebers für eine ununterbrochene Dauer von einem (1) Jahr ungenutzt und wurde das Guthabenkontingent während dieser Zeit auch nicht erhöht, kann NetXP die weitere Nutzungsmöglichkeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Mit Wirksamkeit der Kündigung verfällt der Anspruch des Kunden auf Nutzung der Leistungen. Ist der Kunde Verbraucher, kann er im Falle der Kündigung die Auszahlung eines etwaigen Restguthabens verlangen. Dieser Anspruch auf Auszahlung verjährt in 2 Jahren gerechnet ab der Wirksamkeit der Kündigung. Ist der Kunde Unternehmer, besteht kein Anspruch auf Auszahlung eines Restguthabens.
2. Verantwortlichkeit des Auftraggebers für Versendedaten
Der Auftraggeber versichert und trägt dafür Sorge, dass die von ihm unter Verwendung des Dienstes der Netxp versandten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und geltende Vorschriften des Wettbewerbs- sowie Persönlichkeitsrechts eingehalten werden. Eine Haftung oder Verantwortung für einen Verstoß übernimmt die Netxp GmbH nicht.
Die Bewerbung von so genannten Mehrwertdiensten bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Netxp. Ist der Auftraggeber Unternehmer, stellt er sicher, dass jeder einzelne Adressat seiner Nachricht den Empfang ausdrücklich genehmigt hat. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Empfängerlandes sind so genannte „SPAM“-SMS, „SPAM“-MMS oder „SPAM“-Email (massenhafter Versand von Nachrichten an Personen, die kein ausdrückliches Einverständnis zum Nachrichtenempfang geäußert haben) nicht gestattet. Sollten Dritte Ansprüche gegen die Netxp GmbH wegen der Versendung einer Nachricht oder der Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber gegen Netxp geltend machen, stellt der Auftraggeber Netxp von allen Ansprüchen und Forderungen frei. Netxp bleibt es unbenommen, weitergehende Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Weiterhin steht es der Netxp GmbH frei, eigenständig gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zu treffen um eventuelle weitere Schäden durch das Fehlverhalten des Auftraggebers zu vermeiden bzw. minimieren.
Netxp behält sich das Recht vor, den Auftraggeber im Falle eines Verstoßes oder des konkreten Verdachts eines Verstoßes zu sperren und/oder fristlos zu kündigen und das restliche Guthaben einzubehalten.
3. Mangel/Rügefrist
Der Auftraggeber soll möglichst innerhalb von 48 Stunden nach einem Versendeauftrag eventuelle Mängel rügen. Bei einer späteren Rüge ist eine vollständige Nachvollziehbarkeit des Versendeauftrages nicht mehr sicher gestellt. Eine spätere Rüge ist jedoch nicht ausgeschlossen.
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Netxp GmbH behandelt die vom Auftraggeber zugesandten Daten vertraulich. Alle Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gelöscht oder vernichtet.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die ihm durch Netxp mitgeteilten Zugangsdaten nicht unautorisierten Dritten zugänglich gemacht werden. Für Schäden die durch unzureichenden Schutz der Zugangsdaten entstehen, übernimmt der Netxp keine Haftung. Netxp behält sich das Recht vor, im Falle eines Missbrauchs oder eines Verdachts auf Missbrauch Auskunft über den Urheber der Nachricht zu geben soweit Netxp von Behörden, Gerichten oder Personen dazu aufgefordert wird.
5. Vergütung, Abrechnung und Preisänderungen
Pro versendeter SMS/MMS/Email berechnet Netxp ein Nutzungsentgelt in Höhe des jeweils am Tage der Versendung geltenden Listenpreises, das vom Guthaben des Auftraggebers abgezogen werden. Ist der Auftraggeber Verbraucher, garantiert Netxp für die Dauer von 2 Wochen den Preis am Tage der Bestellung des Kunden. Ist kein Guthaben vorhanden, ist Netxp zur Leistung berechtigt, aber nicht verpflichtet. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Leistung gemäß dem an diesem Tage geltenden Listenpreis zu vergüten. Für Sonderleistungen werden gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen getroffen.
Im Falle eines Lastschriftverfahrens trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle eines gescheiterten Lastschriftverfahrens bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet und erstattet Netxp eine Pauschale für die Bearbeitung und Auslagen in Höhe von 10 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netxp entstandene Schaden geringer ist oder Netxp kein Schaden entstanden ist.
Netxp behält sich das Recht vor, etwaige Preisänderungen dem Auftraggeber vorab anzuzeigen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
6. Haftung
a. Beiden Vertragspartnern ist bewusst, dass eine hundertprozentige Ausfallsicherheit technischer Systeme nicht sichergestellt werden kann. Bei einem Systemausfall der Sendeeinrichtung, der SMS/MMS/Email-Zentralen der Netzbetreiber/Provider oder ein anderem Hard- und Software Ausfall, der von der Netxp nicht zu vertreten ist, ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für alle Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Stromausfälle, Rechnerausfälle durch Computerviren usw.
b. Die Haftung von Netxp ist ausgeschlossen, es sei denn: (i) Netxp, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder sie haben einfach fahrlässig gehandelt und dadurch eine vertragswesentliche Pflicht (so genannte Kardinalspflicht) verletzt, (ii) es handelt sich um eine Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens, oder (iii) es liegt eine verschuldensunabhängige Haftung vor.
Haftet Netxp nach der vorstehenden Bestimmung für leichte Fahrlässigkeit, ist diese Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
c. Eine Zustellung der einzelnen Nachrichten kann Netxp GmbH nicht garantieren, da dies auch von dem jeweiligen Netzbetreiber/Provider abhängig ist. Auch die Zusicherung der Zustellung zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht möglich, da dies von der Auslastung der Mobilfunknetze/Emailserver und dem individuellen Verhalten der Empfänger (ein- und ausschalten des Gerätes) abhängig ist.
7. Weiterverkauf
Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Anspruch auf Durchführung der Leistung gegenüber Netxp auf Dritte zu übertragen (Weiterverkauf). Der Auftragnehmer bleibt jedoch auch im Falle eines Weiterverkaufs weiterhin gegenüber Netxp verpflichtet. Im Falle eines Weiterverkaufs wird der Auftragnehmer mit seinen Kunden die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren.
Ohne eine gesonderte Vereinbarung unterliegt Netxp keinerlei Beschränkungen im Hinblick auf die Aufnahme direkter geschäftlicher Beziehungen zu Kunden des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann seine Verkaufspreise selbst bestimmen. Auf Anforderung stellt Netxp GmbH die zur Verwaltung notwendige Software zur Verfügung. Für solche Software gelten Software Nutzungsbedingungen, auf die beim Softwareerwerb/Download hingewiesen wird.
8. Erlaubnis zur Nennung
Ist der Auftraggeber Unternehmer, erteilt er der Netxp GmbH die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Werbezwecken als Referenzpartner genannt zu werden.
9. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder verlegt er seinen Wohnsitz nach dem Vertragsschluss ins Ausland, ist für alle Streitigkeiten das für Netxp zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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